Mittwoch, 15. Oktober 2008

Wozu 161 Meter?

Kaum ein Cacher, der auch schon einen Cache versteckt hat, hat sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der "161 Meter Abstandsrichtlinie" nicht gestellt. Und in der Geocacher-Community kursieren viele Gerüchte und Annahmen über Grund, Sinn und Unsinn dieser Richtlinie. Dieser Beitrag soll der Versuch einer Annäherung an diese Richtlinie sein.


Wozu dient sie?

Viele glauben zwei Caches müssen mindestens 161 Meter von einander entfernt liegen, damit man sie nicht verwechseln kann. Das war in den Anfangsjahren des Geocachings - und die Abstandsrichtlinie gibt es seit es das Spiel gibt - durchaus ein glaubhaftes und gängiges Argument. In Zeiten wo man von einer GPS-Genaugigkeit von unter 5 Meter nur träumen konnte, war es schon mal möglich, dass man, zig Meter vom eigentlichen Cache entfernt, bereits in dem Glauben zu suchen begann, man sei schon am Ziel. Da werden 161 Meter dann verdammt wenig. Die heutzutage erhältlichen und unter GeocacherInnen gängigen GPS-Geräte weisen aber eine Genauigkeit von weit unter 5 Metern (unter günstigsten Bedingungen) auf und das verleitet dann natürlich gleich zu der Annahme, die 161 Meter seien eigentlich nicht mehr so wichtig und man könne sie getrost dann und wann mal ignorieren. Diese Annahme würde dann korrekt sein, wenn die Verwechslungsgefahr der einzige Grund für diese Richtlinie wäre. Ist sie aber nicht.

Es gibt zwar nur wenige klare Aussagen von Groundspeak zu diesem Thema aber im Wesentlichen kann man erahnen was Groundspeak in erster Linie bezweckt. Mittlerweile stehen wir einer immer stärker wachsenden Cacheflut gegenüber. Alleine in den letzten 16 Monaten sind über 3.800 neue Caches in Österreich gelegt worden Wer eine Österreichkarte mit allen Caches in Ö vor eine Jahr und heute miteinander vergleicht, der wird schnell erkennen, dass es nur mehr eine Frage der Zeit ist - zumindest in Ballungszentren - bis man die Karte vor lauter Caches nicht mehr sieht. Neben einigen anderen Zielen ist eines der Hauptziele von Groundspeak, die Suchenden an interessante Orte zu bringen. Wenn man als "anständiger" Geocacher, dann mal einen dieser Orte besucht und einen Cache gefunden hat, dann ist es kaum reizvoll ein neuerliches mal diesen Ort (nur wenige Meter versetzt) zu besuchen. Ein Kellner geht ja auch nicht wegen jedem einzelnen, bestellten Teil, sondern optimiert seine Wege um sein Areal möglichst gleichmäßig "abzuwandern".

Natürlich gibt es Caches, wo der Besuch eines besonderen Ortes nicht das Ziel ist, jedoch gilt diese Richtlinie unabhängig davon für alle Caches gleich. Naja, fast alle; wer die guidelines mal durchgelesen hat, der wird bald ein paar Ausnahmen entdecken.......auf die ich bei nächster Gelegenheit mal hier eingehen werde.


Wie absolut ist der Mindestabstand?

Das wurde ich schon oft gefragt. Eigentlich ist die Frage falsch gestellt. Bei Absolutem gibt es keine Gradmessung. Entweder ist etwas absolut oder nicht. Aber gemeint ist damit wohl, wie streng dieser Abstand einzuhalten ist. Nun die Richtlinie besagt, dass es sich um eine Faustregel handelt. Wenn es eine ausreichend schwerwiegende Begründung gibt, dann kann der örtlich zuständige Reviewer schon einmal eine Ausnahme machen. Wobei dazu gesagt werden muss, dass es schon trifftige Gründe sein müssen, die zu so einer Ausnahme führen. Argumente wie:
  • Die Stadt/Gegend ist eh schon so eng mit Caches zugepflastert. Anders kann man da keinen Cache mehr legen.
  • Der Besitzer des anderen Caches hat sein Einverständnis zur Unterschreitung des Mindestabstandes gegeben.
  • Es besteht keine Verwechslungsgefahr mit anderen Stages oder Caches obwohl die 161 Meter unterschritten werden.
  • Es wurde bereits ein ähnlicher Cache unter ähnlichen Umständen freigeschaltet.
  • Wenn der Cache nicht freigeschaltet wird, enterbt mich meine Oma.
reichen normalerweeise nicht aus um eine Ausnahme zu machen. Es muss sich also schon um etwas sehr Spezielles und Einzigartiges handeln, das womöglich den Suchspaß erhöht. Am besten wendet man sich an den zuständigen Reviewer per mail bevor man sich irgendwelche Arbeit mit einem Cache antut um die Frage für den Einzelfall zu klären. Das spart in vielen Fällen eine herbe Enttäuschung weil ein Cache nicht online gehen kann aufgrund der Abstandsrichtlinie. Also einfach ein mail über die Profilseite des Reviewers abschicken.

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