Samstag, 20. Dezember 2008

Anspruch auf Listingveröffentlichung

Jede/r Geocacher der einen Geocache verstecken will, wird bekanntlicherweise von Groundspeak dazu angehalten nach bestem Wissen und Gewissen die "guidelines for reporting a cache" zu berücksichtigen.

Nun sind viele Formulierungen in den guidelines so gehalten, dass sie (sehr) viel Interpretationsspielraum bieten. Abgesehen davon sind diese Richtlinien eigentlich dafür ausgelegt für die U.S.A. zu gelten. Diese beiden Aspekte bringen es mit sich, dass Listings für Geocaches nicht immer die Richtlinien für die Veröffentlichung auf gc.com zur Gänze erfüllen. Trotzdem entscheidet der zuständige Reviewer dass ein Listing veröffentlicht wird. Manchen GeocacherInnen ist dies ein Dorn im Auge. Die meisten nehmen dies jedoch gelassen hin. 

Groundspeak räumt mit den nicht immer eindeutigen Forumlierungen der Richtlinien dem jeweilig zuständigen Reviewer einen gewissen Ermessensspielraum in vielen Belangen ein. Damit wird versucht auf lokale Gegebenheiten, die auf die U.S.A. unter Umständen nicht zutreffen, einzugehen. Das bedeutet, dass ein Reviewer manchmal innerhalb seines ihm eingeräutem Ermessensspielraumes agiert, was nicht immer für Jubel sorgt - verständlicherweise. 

Deswegen hat Groundspeak einen wesentlichen Passus in die Richtlinien eingebaut, der allen anderen Regelungen voransteht. Nämlich, dass es keinen Anspruch auf Veröffentlichung eines Listings gibt, nur weil bereits ein anderer Cache in ähnlicher oder gleicher Form veröffentlciht wurde. 

Normalerweise ist es der Geocaching-Öffentlichkeit nicht bekannt, warum ein Listing veröffentlicht wurde, obwohl die eine oder andere Richtlinie nicht eingehalten wurde. Und es ist nicht vorgesehen derartige Entscheidungen öffentlich zu machen. Eigentlich ist es auch in Wahrheit nebensächlich. Das besagt ja auch der Terminus "Richtlinie". Wäre diese Richtlinie eine Regel, würde die Sache schon wieder anders aussehen. Die guideliens sind aber keine Regeln, sondern sollen Orientierung bieten, um einerseits Geocaching als Spiel in gewissen Bahnen stattfinden zu lassen und andererseits Wildwüchse jeglicher Art zu vermeiden. 

Sollte ein Cacheverstecker eine Idee für einen Geocache haben, bei der schon von vorn herein klar ist, dass eine Richtlinie von Groundpseak verletzt wird, ist es in jedem Fall besser bereits VOR Übermittlung des Listings an gc.com mit dem zustädnigen Reviewer Kontakt aufzunehmen, um die konkrete Situation dieses Einzelfalles zu besprechen. Wenn es ausreichende Begründungen für eine Veröffentlichung trotz Verletzung der guidelines gibt, dann wird jeder Reviewer auf diesem Planeten diesen Argumenten auch folgen. Was sicherlich nicht als Argument für eine Ausnahme der guidelines gilt ist:
  • Es besteht keine Verwechselungsgefahr mit anderen Stages obwohl die 161 Meter unterschritten werden.
  • Der Besitzer des anderen Caches hat sein Einverständnis zur Unterschreitung des Mindesabstandes gegeben.
  • Um den Weg zwischen den beanstandeten Stages zurückzulegen muss man mehr als 161 gehen, obwohl Abstand per Luftlinie weniger als 161 Meter ist.
  • Die Stadt/Gegend ist es eh schon so eng mit Caches zugepflastert. Anders kann man da keinen Cache mehr legen.
  • Wenn dieses Listing nicht veröffentlicht wird, enterbt mich meine Oma.
Daher gibt es Reviewer eigentlich auch, denn wären die Richtlinien absolute "Gesetze", die auf Punkt und Beistrich immer einzuhalten sind, dann bräuchte es keine Menschen die als Reviewer tätig sind, sondern könnte man die Regelements in einem Script programmieren, dass voll automatisch überprüft, ob ein Geocache den Richtlinien entpsricht. Die menschliche Komponente des Reviewers gibt aber eben die eingangs erwähnte Möglichkeit auf regionale Gegebenheiten eingehen zu können. 

Diese Gegebenheiten sind aus Sicht eines Reviewers nicht immer gleich vorhanden, auch wenn zwei Caches auf den ersten oder zweiten Blick gleich oder ähnlich sind. Daher wird es immer wieder vorkommen, dass Reviewer sich auf diesen Punkt der guidelines (kein Anspruch auf Veröffentlichung, nur weil ein anderer Cache in gleicher oder ähnlicher Weise veröffentlicht wurde) beziehen, wenn sie ein Listing veröffentlichen und ein ähnliches oder gleiches Listing ablehnen. 

Wie bereits erwähnt, kann es immer dazu kommen, dass eine von einem Reviewer getroffene Entscheidung vom Owner nicht akzeptiert wird. Selbst für diese Fälle ist vorgesorgt worden. Man kann sich immer noch and die appeal-Adresse von groundspeak wenden, wenn man der Meinung ist, dass ein Reviewer seinen Ermessensspielraum zu sehr ausgereizt hat. Groundspeak wird daraufhin eine Entscheidung tretffen, die dann für diesen konkreten Fall unwiderruflich ist. 

Bei all diesen Aspekten darf jedoch nie ausser Acht gelassen werden, dass es sich bei Geocaching lediglich um ein Spiel handelt, das Spaß machen soll. Das ist wohl der wichtigste Aspekt bei alle dem. Also sollte man alles eher nicht zu eng sehen ... ;)

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