Dienstag, 13. Januar 2009

Caches die eine Logerlaubnis benötigen ...

... gibt es zuhauf - ich weiß. Doch darauf will ich heute nicht hinaus. Bei denen die es gibt, handelt es sich zumeist um kurzzeitige Alternativen, wenn ein Cache disabled wurde, aber doch noch jemand beim Cache war und keine Dose gefunden hat. In solchen Fällen kann der Owner schon mal erlauben, dass der Cache trotzdem als gefunden geloggt werden kann - muss er aber nicht.

Eigentlich möchte ich mich heute auf eine Passage der Guidelines besinnen, die nur selten in den Hinterköpfen der Verstecker schlummert. Die da wäre:

In the interest of file security, caches that require the downloading, installing or running of data and/or executables may not be published. Caches that require a geocacher to visit another website will not be published if the finder must create an account with, or provide personal information to, the other website.

Soll heissen; dass es von Groundspeak aus nicht vorgesehen ist, dass man zum Finden eines Caches (Mysterycaches wäen ja sonst prädestiniert dafür) irgendwelche Programme downloaden, installieren oder starten muss. Damit sind jetzt eher nicht Programme gemeint, die sich oihnehin auf 99,9% aller Rechner finden wie z.B. Ein Bildbetrachter um sich ein Foto ansehen zu können. Oder ein Textverarbeitungsprogramm. Sondern Programme, die man normalerweise nicht auf seinem Rechner installiert hätte und man diese aber unbedingt braucht, um zur Lösung des Rätsels zu kommen. Groundspeak will da nicht in die Verlegenheit kommen, dass jemand behauptet: "Ich musste mir ein Programm installieren wegen einem Cache und jetzt ist mein Rechner hin" - oder so ähnlich.

Ähnlich will Groundspeak auch nicht als Unterstützer von Webseiten auftreten, bei denen man sich anmelden muss um zu den Informationen zu kommen, die zur Lösung eines Rätsels notwendig sind. Also ein Besuch einer Webseite kann schon mal für das Finden der korrekten Informationen Bedingung sein. Diese Informationen müssen dann aber weltöffentlich einsehbar sein, ohne dass man sich Zugangsdaten oder ähnliches besorgen muss. Sonst ist der Cache nicht geeignet um auf gc.com gelistet zu werden.

Für den Fall dass ich jetzt 85% aller neuen Cacheideen den Todesstoß versetzt habe, schlage ich vor; man beredet die Angelegenheit vorweg mit dem Reviewer seines Vertrauens. Vielleicht gibt es ja Alternativen zu diesen Cacheideen, die eine Veröffentlichung möglich machen. Dass kann aber immer nur im Einzelfall entschieden werden. Und dafür braucht es den Dialog zwischen Cacheowner und Reviewer.

3 Kommentare:

  1. wenn ich die guidelines bzgl. zusatzsoftware uebersetze, heisst fuer mich "may not be published", dass es sein KANN, dass diese nicht veroeffentlicht werden. d.h. es laege dann im ermessen des reviewers. interpretiere ich das richtig?
    bei der account-geschichte auf fremden webseiten heisst es im gegenzug ja, "will not be....". d.h. eine klare aussage.

    oder?

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  2. Ich habe schon genug Caches gehabt, bei denen man Bilder (irfanview, gimp) und Barcodes/3D-Codes/Soundfiles (Spezialsoftware), entziffern musste.. unabhaengig davon, dass ich zu Hause einige Tools zum Dechiffrieren verschiedener Codes habe, bzw. sogar selber programmiert habe.. was solls.. die US-Bestimmungen sind da eh uebers Ziel raus.. in Dtl geht so etwas durch ;-)

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  3. Wie in so vielen Fällen gibt es einen Ermessensspielraum, den der jeweilige Reviewer nutzen kann oder auch nicht. Die Frage ist dabei aber immer, nach welchen Kriterien soll man entscheiden, welche Programme erlaubt sein sollen und welche nicht.

    Ich kenne keinen Reviewer, der viel Zeit in diese Überlegungen investiert. Daher gibt es meist nur Reviewer, die sowas immer durchgehen lassen und oder welche, die so etwas grundsätzlich nicht veröffentlichen.

    Ich meine, man muss im Einzelfall ohnehin eine Entscheidung treffen, die die Umstände des Einzelfalles entsprechend berücksichtigen.

    Diese Entscheidung hängt dann in großem Maße u. A. vom Motiv des Owners ab .

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