Diejenigen, die fleißig Geocaches verstecken, kennen die Situation recht gut: Man reicht ein Lising zur Veröffentliuchung ein und dann meint der zuständige Reviewer dass das Listing nicht den Richtlinien entspricht, weil ...... (hier sollte zumindest ein Grund angeführt sein; manchmal sind auch mehrere)
Dabei entsteht vereinzelt oft der Eindruck; wenn der Reviewer nein sagt, dann ist das eine in Stein gemeißelte Entscheidung deren Restauration unmöglich erscheint. Andere glauben wiederum, man könne die Entscheidung des Reviewers wegdiskutieren indem man ihm eine Fülle von Argumenten liefert, die untermauern sollen, dass die Entscheidung des Reviewers falsch sei. In diesen Diskussionsprozess wird mitunter sehr viel Energie investiert. Oft mehr als in den Geocache selbst.
Daraus resultieren dann auch oft öffentliche Diskussionen in diversen Foren und Blogs wo Reviewer dann gebrandmarkt werden; wo ihnen Willkür vorgeworfen wird und wo daraus resultierend eine sachliche Diskussion mit dem Owner meist nicht mehr möglich ist. Hiebei handelt es sich um ein normales menschliches Verhalten; denn der Owner identifiziert sich mit seinem Werk sehr stark und jede Art von Kritik oder Widerspruch möchte man dann am Besten im Keim ersticken oder zumindest bestmöglich vermeiden. Da ist eine Ablehnung durch einen Reviewer natürlich extrem kontraproduktiv - auch wenn sie noch so sachlich begründet ist.
Genau weil es sehr oft zu emotionalen Diskussioenen kommt, hat Groundspeak bereits vor Jahren einen Prozess eingerichtet, der verhindern soll, dass die Diskussion mit dem Reviewer zu emotional wird und eine Lösung des Problems dadurch immer schwieriger. Dies erreicht man indem man den Gesprächspartner wechselt. Soll heißen, wenn ein Reviewer ein Listing ablehnt und dies entpsrechend begründet, hat man die Möglichkeit sich an eine dritte "unabhängige" Stelle zu wenden, um von dritter Seite eine Entscheidung zu erhalten. Somit hat der Cacheowner die Möglichkeit sich aus den vermeindlichen Fängen des gemeinen Reviewers zu lösen und seiner sogenannten reviewerlichen Willkür zu entkommen.
Deswegen ist der Hinweis eines Reviewers auf die Berufungsstelle bei Groundpseak kein Todesurteil für den Geocache; auch wenn viele es als Solches empfinden. Nein, es ist der natürliche nächste Schritt wenn zwei Meinungen aufeinander treffen, die nicht vereinbar zu sein scheinen. Kommt es zu dieser Situation erkennt man das daran, dass der Reviewer dem Owner anbietet sich an appeals@geocaching.com zu wenden. Dadurch wird erreicht, dass in der Sache von Groundspeak entschieden wird und man erspart sich viel Nerven und Zeit wenn man auf die Diskussion mit dem Reviewer verzichtet.
Damit man den entsprechenden Support von Groundspeak auch in entsprechend kurzer Zeit bekommt, ist es wichtig die folgende Angaben im mail an Groundspeak zu machen:
- Dein Geocaching Nickname
- GC-Code des betreffenden Listings
- Name des Geocaches
- Land in dem der Geocache versteckt wurde
- Name des Reviewers der mit dem Review befasst war
- Welche Richtlinie wurde lt. Aussage des Reviewers nicht eingehalten?
- Kurze Erläuterung warum du glaubst, dass das Listing trotzdem in der gegenständlichen Form veröffentlicht werden soll.
Kleiner Exkurs in eigener Sache: Groundspeak bearbeitet nur appeals, wenn das betreffende Listing archiviert ist. Die Archivierung des Listings durch den Reviewer ist daher zwingende Voraussetzung damit man überhaupt berufen kann und ist keine Unfreundlichkeit des Reviewers. Keine Sorge, wenn Groundspeak will, kann die Archivierung auch wieder aufgehoben werden - sie ist nicht unbedingt endgültig!
Es können daraufhin zwei Dinge passieren. Entweder Groundspeak folgt der Argumentation des Owners und erlaubt den Geocache; was nicht bedeutet, dass es einen Cacheowner als Sieger und einen Reviewer als Verlierer gibt. Denn Groundspeak entscheidet mitunter auch ohne die eigenen guidelines zu berücksichtigen wenn die Cacheidee wirklich als so toll angesehen wird, dass es eine Bereicherung für die Community darstellt.
Oder Groundspeak folgt der Argumentation des Reviewers und weist den Owner darauf hin, warum die Einhaltung der betreffednen Richtlinie gerade in diesem konkreten Fall so wichtig ist. Auch hier gibt es keinen Owner als Verlierer oder Reviewer als Gewinner. Denn eines darf man nie vergessen: Der Reviewprozess ist kein "Kriegspiel" und solange Reviewer und Owner sich an gewisse Grundregeln der Kommunikation halten, sollte ein appeal in den meisten Fällen gar nicht notwendig sein.
Und wenn die Berufung doch unvermeidlich erscheint, kann man sie als Owner und Reviewer auch mit der notwendigen Sachlichkeit betreiben ....ist halt eine Frage der eigenen Kultur ...
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